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Ein schlüsselfertiges Fertighaus in Auftrag geben
Bei dem Begriff „schlüsselfertiges Fertighaus“ scheiden sich die Geister, denn eine konkrete rechtliche Definition gibt es nicht. Als schlüsselfertiges Gebäude in der minimalsten Auslegung dieses Begriffs könnte schon dasjenige Haus zählen, bei dem ein Rohbau mit einem Dach versehen wurde und bei dem die Fenster und die Haustür eingesetzt wurden. Damit lässt sich das Gebäude abschließen und fällt bei einigen Bauverträgen bereits in die Rubrik schlüsselfertiges Fertighaus. An anderer Stelle versteht der Auftragnehmer, sprich das Bauunternehmen, ein schlüsselfertiges Fertighaus so, dass alle Installationen abgeschlossen sind und der Bauherr nur noch tapezieren, streichen und die textilen Bodenbeläge einbringen muss, um einziehen zu können.
Auf Grund der sehr breiten Auslegung des Begriffs schlüsselfertiges Fertighaus ist es für den Bauherrn äußerst wichtig, sich die dazu getroffenen Regelungen im Werksvertrag sehr genau anzuschauen. Die Beschreibungen, was beide Vertragsparteien unter schlüsselfertig verstehen, sollten möglichst detailliert niedergeschrieben werden. Das tut man am besten in einem Leistungsverzeichnis, das zum Bestandteil des Werksvertrages erhoben werden muss. Dabei sollten die Leistungen sogar noch nach einzelnen Gewerken aufgeschlüsselt werden. Nur mit dieser Vorgehensweise kann für beide Seiten Rechtssicherheit hergestellt werden.
Einen besonderen Vorteil bringt ein schlüsselfertiges Fertighaus für den Bauherrn in Bezug auf die Kosten mit. Der zugrunde liegende Werksvertrag wird in der überwiegenden Mehrheit der Fälle mit einem pauschalen Preis für das gesamte Leistungspaket ausgelegt. Lediglich für nachträgliche Änderungen, die auf besonderen Wünschen des Bauherrn beruhen, kann eine Erhöhung des Preises geltend gemacht werden. Ansonsten werden in den Verträgen für ein schlüsselfertiges Fertighaus konkrete Regelungen getroffen, in welchem Preis sich der Endpreis bewegen kann. Das bedeutet für das ausführende Bauunternehmen natürlich auch, dass im Bauzeitraum mögliche Preiserhöhungen für Baumaterial von vornherein mit einkalkuliert werden, wenn das Bauvorhaben nicht zu einem Verlustgeschäft werden soll.
Ein schlüsselfertiges Fertighaus bietet dem Bauherrn natürlich auch Spielraum für Eigenleistungen, die zur Erhöhung des Eigenkapitalanteils und zur Verbilligung der Baufinanzierung erbracht werden können. Hier ist ebenfalls der Leistungskatalog das wichtigste Instrument, denn darin können einzelne Leistungen ausgeklammert sein. Das könnten zum Beispiel die Fußbodenlegerarbeiten oder Malerarbeiten sein. Auch Fliesenarbeiten könnten dort zu Gunsten der Eigenleistungen am Bau ausgeklammert werden.
Ein schlüsselfertiges Fertighaus weist im Gegensatz zu einem Massivhaus viele Besonderheiten und Pluspunkte auf. In sehr kurzer Zeit erfolgt die Errichtung des Hauses mittels einzelner, industriell hergestellter Elemente – die dann sofort am Bauort montiert werden. Der schnelle Bauverlauf bedeutet für den Bauherrn eine ziemliche Kostenersparnis. Es werden Mietkosten und unnötige lange Kreditkostenbelastungen eingespart, die bei einer Bauzeitverlängerung einfach anfallen würden. Im Bereich von Einfamilienhäusern gibt es daher einen immer größeren Absatz für solche Eigenheime. So viele Vorteile des Bauherrn, mit dem Bau eines Fertighauses verzeichnen kann, so viele Vorzüge kann auch der Beamte, Selbstständige oder Freiberufler mit einer so genannten Privaten Krankenversicherung erreichen. Bei der Privat Krankenversicherung wird die monatliche Prämienzahlung nach Geschlecht, Eintrittsalter, Beruf und Gesundheitszustandes des zu Versicherten ermittelt. Je früher man den Abschluss einer solchen Art der Krankenversicherung abschließen kann, desto günstiger wird der Beitragssatz. Der Versichert bei der private Krankenversicherung hat den Vorzug bei der Arztauswahl seines Vertrauen und kann jederzeit auch die Dienste von einem Heilpraktiker in Anspruch nehmen. Fazit: Machen Sie sich schlau und besuchen Sie die Seite von Privatekrankenversicherung.de um genaueres zu erfahren!
Der Werksvertrag für ein schlüsselfertiges Fertighaus beinhaltet in der Regel so genannte Baufortschrittszahlungen, damit das Bauunternehmen nicht mit den gesamten Kosten in Vorleistung gehen muss. Diese vorgesehenen Etappen sind im Werksvertrag ebenfalls ganz konkret zu regeln. Wer hier als Bauherr auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zwischenzahlungen an den jeweiligen Begutachtungen und Abnahmen festmachen, die am Bau ohnehin vorgesehen kann. Allerdings sollten die Baufortschrittszahlungen bereits bei den Terminen der Bereitstellung der einzelnen Teile eines Kredites zur Baufinanzierung mit beachtet werden.
Die kleine Zusatzinvestition für einen professionellen Baugutachter lohnt sich in jedem Fall, denn dadurch können die möglichen Ursachen für spätere Mängel schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt erkannt und beseitigt werden. Das erspart für die Zukunft den Bewohnern und Eigentümern jede Menge Ärger und senkt auch die Kosten für die Beseitigung eventueller Mängel, wie dies in der Bauphase immer deutlich einfacher zu lösen ist, als wenn das Haus schon bezogen und komplett eingerichtet worden ist.



