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Das Fertighaus als individuelle Chance auf Wohneigentum
Wer sich bei seinem zukünftigen Wohnsitz für die Variante Fertighaus entscheidet, der muss besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Vertrages richten, denn hier gibt es in der Praxis leider sehr viele Missverständnisse. Es sollte im Vertrag genau definiert werden, was beide Vertragsparteien unter dem Begriff Fertighaus überhaupt verstehen.
Das vertragliche Missverständnis zwischen Auftragnehmer und Bauherrn
Der Kunde denkt natürlich an seinen Vorteil und sieht vor seinem geistigen Auge beim Fertighaus eine Immobilie, in die er nur noch seine Möbel stellen braucht, um darin wohnen zu können, doch leider ist dies in den meisten Fällen nicht so. Noch größer ist die Diskrepanz zwischen den Wünschen der Kunden und den Vorstellungen des Bauunternehmens, wenn beim Fertighaus die Bezeichnung schlüsselfertige Übergabe steht. Schlüsselfertige Übergabe kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass man einen Rohbau mit Dach sowie Türen und Fenstern übergeben bekommt, bei dem sowohl der komplette Innenausbau als auch die Gestaltung der Fassaden noch komplett aussteht.
In diese vermeidbare Kostenfalle sind schon viele Bauherren getappt, die sich von den oft sehr günstigen Preisen für ein Fertighaus anlocken ließen. Das A und O beim Fertighaus ist die Vertragsgestaltung. Hier sollten die Anforderungen an das zu übergebende Objekt so deutlich und detailliert beschrieben werden, wie es möglich ist. Als beste Lösung hat sich hier in der Praxis erwiesen, den Bauvertrag bis in die zu erbringenden Leistungen der einzelnen Gewerke aufzuschlüsseln. Dann sieht auch der Laie, ob die Sanitärenrichtungen von den Klempnern schon eingebaut werden, der Tischler vom Bauunternehmen mit dem Einbau einer Treppe beauftragt werden muss und die Elektriker einen Plan benötigen, wo der künftige Nutzer der Immobilie seine Steckdosen und Schalter haben möchte.
Die Finanzierung für das Fertighaus
Nachdem man sich auf Grund des detaillierten Vertragsentwurfes einen Kostenvoranschlag hat erstellen lassen, kann man daran gehen, eine gute Finanzierungsmöglichkeit für sein Fertighaus zu suchen. Als beste Lösung hat sich hier ein Abrufkredit erwiesen, bei dem man die Zinsen erst dann zahlen muss, wenn man Teile oder die gesamte Summe des Kredites in Anspruch genommen hat. Oft werden dafür Bereitstellungszinsen verlangt, die aber in der Regel sehr viel niedriger sind als die, die man für den Kredit insgesamt zahlen muss.
Der Abrufkredit gibt den Bauherren die Möglichkeit, mit dem beauftragten Bauunternehmen so genannte Baufortschrittszahlungen zu vereinbaren. Diese Zug- um- Zug Variante muss allerdings ebenfalls vertraglich sehr genau geregelt werden. Üblich sind dabei Abschlagszahlungen nach dem Abschluss der Bodenplatte, nach Erstellung des Rohbaus, dem Erstellen des Dachs und nach dem Abschluss der Arbeiten einzelner Gewerke beim Innen- und Außenausbau. Diese Variante bietet für beide Seiten große Vorteile. Der Kunde zahlt immer nur für die Leistungen, die bereits erbracht und nach den Vorgaben der Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB abgenommen worden sind. Der Bauunternehmer profitiert davon, dass er nicht für das gesamte zu erstellende Fertighaus in Vorleistung gehen muss. Das erhöht die wirtschaftliche Sicherheit für beide Vertragsparteien sehr deutlich.
Das zukunftsweisende Fertighaus
Jeder potentielle Bauherr hat inzwischen schon einmal etwas von dem Energiepass gehört, der auch für das Fertighaus zur Anwendung kommt. Daraus ergibt sich die rechtliche Verpflichtung, einerseits für gute Isolierungen zu sorgen und andererseits umweltfreundliche Energien in seine Planung mit einzubeziehen. Ratsam ist es deshalb, sich auch beim Fertighaus zum Energiemanagment zu informieren, die ein so genanntes Niedrigenergiehaus bietet. Es gibt zum Beispiel energiesparende Wohnraumleuchten die in keinem energiesparenden Fertighaus fehlen sollten!
Beim Niedrigenergiehaus werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die einmal dem Gebäude zugeführte Energie gleich mehrfach nutzen zu können. Das beginnt damit, dass man sowohl die Wärme der Abluft als auch die im Abwasser steckende Energie entzieht und wieder in den Energiekreislauf des Gebäudes zurückführt. Zusätzlich werden moderne Mittel der umweltfreundlichen Energiegewinnung kombiniert. Das kann die Nutzung von Erdwärme sein oder aber die Solar- oder Windkraftanlage, wenn das geografische Umfeld des Gebäudes eine solche Lösung wirtschaftlich interessant scheinen lässt. Beides hat den Vorteil, dass man derzeit noch höhere Kilowattstundenpreise für die Einspeisung dieses Stroms bekommt, als man für die Entnahme traditionell erzeugten Stroms aus dem öffentlichen Netz bezahlen muss. Das könnte sich bei entsprechender Größenordnung sogar zu einer Möglichkeit entwickeln, einen Teil der Kosten für die Immobilienfinanzierung darüber abfangen zu können.
Verschiedene Bauweisen beim Fertighaus
Zuerst sollte man die Bezeichnung Fertighaus nicht mit dem Begriff Fertigteilhaus gleichsetzen. Das kann übereinstimmen, muss aber nicht. Ein Fertighaus kann auch in traditioneller Bauweise erstellt werden, bei der man bei der Isolierung der Außenwände auf die schon in den vergangenen Jahrhunderten erfolgreich angewendete Mehrschalentechnik setzt. Die Bezeichnung Fertighaus kennzeichnet letztendlich einen Übergabezustand, nicht aber die Bauweise.
Das Fertigteilhaus ist eine besondere Form beim Fertighaus. Hier werden die einzelnen Teile nach Maß vorgefertigt und an Ort und Stelle auf einer vorhandenen Bodenplatte zusammengesetzt. Auf Grund der Möglichkeit der Kleinserienfertigung bietet das Fertigteilhaus einen entscheidenden Kostenvorteil gegenüber der traditionellen Steinbauweise, ohne dass man Einschnitte bei dem zu erzielenden Wohnkomforts hinnehmen müsste.
Den zu erzielenden Wohnflächen und Grundrissen sowie Zuschnitten einzelner Räume beim Fertighaus sind keine Grenzen gesetzt. Einzige Ausnahme stellen hier die Genehmigungen der Kommunen und die Anforderungen an die Statik von Gebäuden dar. Ansonsten können Bauherr und Bauunternehmer gemeinsam ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Die Gebäude können entweder in klassischer Ziegelbauweise, mit Gussbeton oder Porotonsteinen oder in der Holzrahmenständerbauweise errichtet werden.
Die Fertighäuser werden in den meisten Fällen als Bauträgerhaus erstellt. Der Bauunternehmer erwirbt das Baugrundstück, erschließt es, legt möglichen Interessenten Angebote vor und schließt dafür Optionsverträge ab, die dem interessierten Kunden entweder einseitig ein Vorkaufsrecht sichern oder bei denen von Seiten des Kunden eine Abnahme nach Fertigstellung und mängelfreier Übergabe garantiert werden muss.
Der besondere Wohnkomfort im Fertighaus
Wer sich sein Fertighaus besonders gemütlich machen möchte, der kann sich eine Klimaanlage einbauen lassen. Sie kann man sogar mit den Systemen koppeln, die beim Niedrigenergiehaus für Kosteneinsparungen sorgen. Ein weiteres gelungenes Extra ist der ganz private Whirlpool. Hier ist der Architekt gefragt, der an dem geplanten Aufstellungsort für die dafür notwendige Fußbodenstabilität und den besonderen Nässeschutz sorgen muss.
Das Fertighaus lässt sich auch gut mit einer großen Tiefgarage erstellen. Das muss bei der Planung des Fundamentes und der Bodenplatte mit berücksichtigt werden. Eine Unterkellerung in verschiedener Form bietet nicht nur viel Platz für technische Einrichtungen wie Heizungsanlage und Warmwasserkessel, sondern auch Stauraum für Werkzeug und andere weniger oft benötigte Haushaltsgegenstände.
