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Neue Regeln für Bauherren
Am 1. Oktober 2009 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten haben sich damit verschärft.
Damit wurde im Vergleich zu der EnEV 2007 der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.
Eine Anschlussfinanzierung muss gründlich vorbereitet werden
Eine Baufinanzierung sollte im Hinblick auf eine Anschlussfinanzierung von einem Kreditnehmer genau so gründlich vorbereitet werden wie die Erstfinanzierung des Eigenheims. Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man eine neue Festzinsvereinbarung nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung. Insbesondere sollte geprüft werden, ob bei einer bestehenden Baufinanzierung im Zuge einer Anschlussfinanzierung der Zinssatz gegenüber der bisherigen Zinsfestschreibung gesenkt werden kann.
Dabei sollte sich ein Kreditnehmer nicht unbedingt mit dem Angebot der bisherigen Bank begnügen. Dieses ist zwar wichtig, doch vorerst nur als Vergleichgrundlage. Bei einer Baufinanzierung Anschlussfinanzierung sollten Angebote mehrerer Banken untereinander verglichen werden. Jede Bank ist an einem soliden Baufinanzierungsgeschäft interessiert. Dabei übernehmen Banken Anschlussfinanzierungen immer wieder gerne, da hier ein Kreditnehmer in der Vergangenheit bereits bewiesen hat, dass er die anfallenden Kreditraten tragen kann. Im Gegensatz zur Erstfinanzierung kann die Bank davon ausgehen, dass der Kredit ohne Leistungsstörungen abgewickelt werden kann.
Eine Baufinanzierung als Anschlussfinanzierung über eine andere Bank abwickeln zu lassen ist nicht schwer. Die Ablösung der bestehenden Baufinanzierung übernimmt die neue Bank. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass eine Ablösung erst zum Ablauf der Festzinsbindung erfolgen kann. Erst dann hat der Kreditnehmer vertragliches Kündigungsrecht, das er nutzen kann. Am besten sollten vorher die Darlehensverträge genau durchgeschaut werden, damit die vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten werden kann. Selbstverständlich kann eine Ablösung auch während der Festzinsbindung erfolgen. Allerdings wird hier die alte Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, falls das Festzinsdarlehen abgelöst werden soll.
Es sollte dann genau geprüft werden, welche Handlungsalternative bei der Baufinanzierung Anschlussfinanzierung günstiger wäre. Dabei sollte der erzielte Zinsvorteil für die Dauer der nächsten Zinsfestschreibung hochgerechnet werden und der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber gestellt werden.