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Aktuelles
Neue Regeln für Bauherren
Am 1. Oktober 2009 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten haben sich damit verschärft.
Damit wurde im Vergleich zu der EnEV 2007 der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.
Im Eigenheim vermieten
Wer in den Genuss der ersten eigenen Immobilie kommt, kann die vielen Vorteile von unabhängigem Wohnen und völliger Entscheidungsfreiheit so richtig genießen. Allerdings kommen auf die neuen Immobilienbesitzer auch einige Kosten zu. Wer ein paar Quadratmeter zur Untermiete vergibt, kann so ein Plus in der Haushaltskasse schaffen und tut dabei Studenten oder Pendler Gutes.
Das Einfamilienhaus mit Garten gehört nach wie vor zu einem der grundlegenden Wünsche der Deutschen. Oftmals ziehen über den Dächern jedoch dunkle Wolken auf, wenn Monat für Monat hohe Kosten für Hausraten und Nebenkosten die Haushaltskasse belasten. Eine gute Alternative sind Teilvermietungen. Wer zum Beispiel einen ausgebauten Keller oder ein abgetrenntes Dachgeschoss hat, kann dieses gut für eine Zeit lang an Studenten oder Pendler vermieten. Das Einfamilienhaus wird dann zur Sparmaßnahme durch die Vermietung von einzelnen Zimmern oder Etagen. Wichtig ist, den richtigen Vertrag aufzusetzen. Diesen gibt es in vorgedruckter Form im Internet und er unterliegt den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Vorschriftsgemäß angeben
Bei der jährlichen Steuerabrechnung werden die Mieteinnahmen dann mit angegeben, damit die Abgaben vorschriftsgemäß abgeführt werden können. Anbieten können Sie den zu vermietenden Bereich schließlich über regionale Zeitungen oder Internetportale, nach Wunsch auch in ganz Deutschland. Wichtig ist, dass der passende Bewohner gefunden wird, dem Sie Vertrauen entgegenbringen und ihren Wohnraum zur Verfügung stellen möchten.

