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Aktuelles

Neue Regeln für Bauherren

 
Am 1. Oktober 2009 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten haben sich damit verschärft.


Damit wurde im Vergleich zu der EnEV 2007 der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.

Aufgaben einer Hausverwaltung

Durch die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung können Haus- und Wohnungseigentümer eine Menge Zeit und Kosten sparen. Heute muss sich der Eigentümer nicht mehr selbst um die Verwaltung seiner Objekte kümmern. Sowohl das kaufmännische als auch das gesamte technische Management lassen sich an entsprechende Dienstleister übertragen, die dann auch gleichzeitig die Kosten überwachen.

 

Typische Aufgaben einer Hausverwaltung
Die Hausverwaltung oder der Hausverwalter erstellen den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr, verwalten Gelder der Gemeinschaft, organisieren die Hausordnung, sorgen für entsprechenden Versicherungsschutz und sind verantwortlich für die Instandhaltung des Hauses und die Pflege der Anlagen. Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind alles, was mit der Bewirtschaftung des Objektes zu tun hat und zeichnen dafür verantwortlich, dass mögliche Schäden am Objekt und damit eventuelle Gefahren für die Mieter vermieden und/oder behoben werden. Dazu gehören eben auch die regelmäßige Objektkontrolle und das Anfertigen von Protokollen über den Zustand der Anlage.


Hausverwalter ist kein geschützter Begriff
Hausverwalter kann sich jeder nennen, aber nicht jeder hat die entsprechend notwendigen Qualifikationen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Hausverwaltung akribisch auszusuchen. Einheitliche Qualitätsstandards gibt es dabei leider nicht. Ein Hausverwalter sollte allerdings möglichst eine Berufsausbildung in der Immobilienwirtschaft haben und, das ist noch besser einen Abschluss als Ingenieur. Dabei kommt es immer darauf an, mit welchen Aufgaben die Hausverwaltung konkret betraut werden soll. Eine Reihe von Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Überwachung und Instandhaltung des Gebäudes anfallen, werden ja dann durch die Hausverwaltung an andere Dienstleister weitergegeben, wie zum Beispiel die Pflege der Grünanlagen, die Hausreinigung oder Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Heizungsanlage und Ähnliches. Auf jeden Fall sollte eine Hausverwaltung eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung haben, die im Fall eines verschuldeten Schadens Schadensersatz leistet, damit der/die Eigentümer nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.


Hausverwaltungen haben begrenzte Befugnisse
Natürlich haben Hausverwaltungen vielerlei Aufgaben, aber es ist ihnen nicht gestattet, Wohnungen der Mieter unangemeldet zu betreten und auch bei der Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder sind enge Grenzen gesetzt. Die Hausverwaltung darf Rechnungen bezahlen, Dienstleistungen in Auftrag geben, aber sie darf weder Kredite aufnehmen noch das Gemeinschaftskonto einfach überziehen. Werden Aufträge an Handwerksfirmen vergeben, sind vorher die Eigentümer um Einverständnis zu bitten. Hausverwaltungen sind in der Regel allerdings berechtigt Mietzahlungen entgegenzunehmen und ausbleibende Mieten
einzufordern.

Mit der Wahl der richtigen Hausverwaltung können Eigentümer viel Geld sparen, weil allein die regelmäßige Instandhaltung der Immobilie werterhaltend wirkt. Professionelle Anbieter finden Eigentümer im Internet oder in den Gelben Seiten des Örtlichen Telefonbuchs.